DeepSign

Der letzte Meilenstein zum papierlosen Büro. Unterschreiben Sie ab sofort alle Dokumente nur noch elektronisch. Mit DeepSign geht das kinderleicht und hocheffizient. Sorgen Sie für einen sicheren und effizienten Dokumenten-Workflow, unterstützt von DeepBox, der Schweizer All-in-One-Plattform für Ihren Dokumentenaustausch.


Die Cloud-Lösung der DeepCloud AG ist nach ISO 27001:2013 zertifiziert und Ihre Daten sind in der Schweiz gespeichert.

Mit DeepSign können Sie drei Arten von elektronischen Signaturen nutzen: die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die einfache elektronische Signatur (EES).

Erfüllt DeepSign die Standards für elektronische Signaturen nach EU- und Schweizer Recht?

Ja. DeepSign bietet zwei Arten von elektronischen Signaturen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben für elektronische Signaturen in der EU und der Schweiz an Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und Qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese werden von zertifizierten Anbieterinnen von Zertifizierungs- und Vertrauensdiensten in der Schweiz und der EU zur Verfügung gestellt. Das gilt ebenfalls für den qualifizierten Zeitstempel bei der Einfachen elektronischen Signatur (EES).

Kann ich Dokumente mit gesetzlichen Formvorschriften unterzeichnen?

Wenn Sie in DeepSign ein Dokument mit der QES unterzeichnen, kann das Dokument die gesetzliche Schriftformerfordernis nach EU- und Schweizer Recht erfüllen. Die QES ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Jedoch kann es zusätzliche Anforderungen an einen Signaturprozess geben, die Sie für Ihren individuellen Einzelfall prüfen müssen. Ausserdem gibt es weitere gesetzliche Formvorschriften, die nicht mit einer elektronischen Unterschrift erfüllt werden können.

Woher weiss ich, welche Art von Signatur ich verwenden muss?

DeepCloud bietet drei Arten von elektronischen Signaturen an, die durch internationale Bestimmungen geregelt sind: einfache elektronische Signatur (EES), fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Welche Art der elektronischen Signatur Sie im Einzelfall verwenden, richtet sich neben gesetzlichen Formvorschriften für das jeweilige Dokument auch nach vertraglichen Vereinbarungen und Ihrer Unternehmenspolitik. Um die passende Art für Ihre spezielle Situation zu finden, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsberater.

Einfache elektronische Signatur (EES)

Für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift. Gewährleistet die Integrität Ihrer Dokumente. Auch geeignet für digitale Aufbewahrungslösungen.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift. Bei dieser Art der Signatur wird der Unterzeichner vorgängig identifiziert. Sie gewährleistet nicht nur die Integrität des Dokuments, sondern auch die Verbundenheit des Dokuments mit dem Unterzeichner.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Für Dokumente, die dem Schriftformerfordernis der EU oder dem Schweizer Recht unterliegen. Bei dieser Art der Signatur wird der Unterzeichner vorgängig identifiziert. Sie gewährleistet nicht nur die Integrität des Dokuments, sondern auch die Verbundenheit des Dokuments mit dem Unterzeichner. Zusätzlich ist sie mit einem qualifizierten Zertifikat ausgestellt. Die QES hat dieselbe rechtliche Wirkung wie eine eigenhändige Unterschrift.

Informationen und Preise

Weitere Informationen sowie die Preisübersicht finden Sie unter www.deepsign.swiss