Webinare Anpassung Quellensteuer

Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Quellensteuergesetz in Kraft. Die neue Berechnung betrifft alle Kunden, welche Mitarbeitende mit Quellensteuer abrechnen. Obwohl die Quellensteuer eine Pflicht des Mitarbeitenden ist, haftet der Arbeitgeber für deren korrekte Abrechnung.

Änderungen für Sie als Arbeitgeber

Für die neue Berechnungen werden neuerdings weitere Informationen/Stammdaten benötigt. Ferner müssen Anpassungen an der Parametrierung der Lohnarten vorgenommen werden. Nur so können die neuen Satzbestimmungen zur Steuerberechnung korrekt erfolgen.

Zudem müssen Sie von quellenbesteuerten Mitarbeitenden Informationen über mögliche Beschäftigungsgraden von mehreren Arbeitsstellen oder die zusätzlichen Arbeitsstunden bei Monatslöhnern einholen und im Abacus nachtragen.

Was bedeutet die Änderung für Ihr Unternehmen? Was müssen Sie beachten und welche Daten müssen Sie von bestehenden und neuen quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern erheben?

Das und mehr erfahren Sie am Besuches eines unserer Webinare zur diesem Thema. Die Webinare finden wie folgt statt:

  • Freitag, 2. Oktober 2020 um 09:30 – 10:30 Uhr (bereits durchgeführt)
  • Mittwoch, 4. November 2020 um 14:00 – 15:00 Uhr

Melden Sie sich jetzt mit dem untenstehenden Formular an:

    Mittwoch, 4. November 2020